Die Mitglieder des EU-Parlaments forderten gestern im Zuge einer Resolution zum sogenannten "Stockholm-Programm", welches die Prioritäten der EU im Bereich Justiz und Inneres für die nächsten fünf Jahre festlegt, die Mitgliedstaaten auf, die "Freizügigkeit aller EU-Bürger und ihrer Familien, einschließlich sowohl eingetragener Partnerschaften als auch Ehen zu gewährleisten, und dabei jede Art von jedweder Diskriminierung, einschließlich auf Grund der sexuellen Ausrichtung, zu vermeiden."
Ulrike Lunacek, Europasprecherin der Grünen und Vorsitzende der LGBT (Lesbian/Gay/Bisexual/TransGender)-Intergroup des EP bezeichnet diese Resolution als einen "neuerlichen Schritt zur Stärkung der Rechte von lesbischen und schwulen Paaren sowie gegen Diskriminierung. Fast wäre es gelungen, die volle Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Ehen zu beschließen, aber die Volkspartei- und Sozialdemokratie-Fraktion einigten sich auf eine Abschwächung des Ausschuss-Vorschlages."
"Das ist ein wichtiger Schritt - und sollte die österreichische ÖVP und SPÖ dazu bewegen, im Justizausschuss sowie im Plenum des Nationalrates beim Beschluss des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Lauf des Dezember klarzustellen, dass die Niederlassungsfreiheit gewährleistet wird und dass der Familienbegriff auch für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern gilt. Das bedeutet, das Verbot der Stiefkindadoption muss fallen", fordert Lunacek. Quellen: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 25.11. und der Grünen vom 26.11. 2009
Im Ausland rechtsgültig durchgeführte Adoptionen wurden allerdings auch bisher schon anerkannt, soweit sie nicht gegen die ordre public Klausel (Verstoß gegen die rechtlichen Grundwerte) verstoßen.
Links: http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/019-65084-327-11-48-902-20091124IPR65083-23-11-2009-2009-false/default_de.htm
http://www.ots.at/presseaussendung.php?mabo=1&schluessel=OTS_20091126_OTS0288
http://eufis.de/eu-glossar.html?title=Grundfreiheiten
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1999_145_3/1999_145_3.pdf
http://www.weka.at/familienrecht/11210_N