Die als "Anti-Homosexuality Act" bezeichnete Gesetzesinitiative Nr. 18 (
Text bei Google) des ugandischen Abgeordneten David Bahati soll laut einer Meldung der Agentur Reuters "entschärft" werden. Man habe sich dabei aber nicht westlichem Druck gebeugt, sondern "sie zu töten, wäre möglicherweise nicht hilfreich", sagte Ethikminister Nsaba Buturo der Agentur. Statt der Todesstrafe wird nun lebenslange Haft diskutiert: "Es gab in der Regierung viele Diskussionen ... über das vorgeschlagene Gesetz, aber wir denken nun, dass eine Verurteilung auf lebenslang besser ist, weil sie die Möglichkeit der Rehabilitation der Täter lässt."
Gegen die bisher in dem Entwurf vorgesehene Todesstrafe für "schwere Homosexualität" haben in den letzten Wochen vermehrt nicht nur Menschenrechtsorganisationen, sondern auch europäische und nordamerikanische Politiker_innen und zuletzt auch Kirchenführer und die ugandische Oppositionspartei Uganda Peoples Congress protestiert.
Die Todesstrafe oder lebenslange Haft für "schwere Homosexualität" ist aber nicht das einzige Problem an dem Entwurf. Unter dem Titel "schwere Homosexualität" werden nicht nur gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte mit Minderjährigen, Schutzbefohlenen oder Behinderten oder unter Drogeneinfluss mit der Höchststrafe bedroht, sondern auch konsensualer Sex, wenn der "Täter" HIV-positiv oder ein "Serientäter", also bereits wegen Homosexualität vorbestraft ist.
Bereits für einfache Homosexualität - darunter fallen nicht nur sexuelle Kontakte im engeren Sinn, sondern auch jedes "Berühren mit der Absicht, Homosexualität zu begehen" - sieht das Gesetz lebenslange Haft vor. Wer "vorgibt, eine gleichgeschlechtliche Ehe zu schließen" (man sieht dem Text an, wie schwer es dem Gesetzgeber fällt, etwas zu verbieten, was es seiner Meinung nach gar nicht geben kann), riskiert lebenslange Haft. Für Beihilfe, Anstiftung, Beratung (!) und Kuppelei sind sieben Jahre Gefängnis vorgesehen, für das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten zum Zweck der Homosexualität ebenfalls.
Jede Art der "Werbung" für Homosexualität ist mit Geldstrafe von 5000 Währungseinheiten oder Haftstrafe von 5-7 Jahren bedroht. Unter Werbung versteht der Gesetzesentwurf die Teilnahme an der Herstellung und Verbreitung von pornographischem Material mit der Absicht, Homosexualität zu fördern, finanzielle Unterstützung und Sponsoring von Homosexualität und "verwandten Aktivitäten", das Zurverfügungstellen von Immobilien und Mobilien, das Verwenden von elektronischen Geräten (Internet, Filme, Mobiltelefone) für Zwecke der Homosexualität oder Förderung der Homosexualität oder sonst irgendeine Komplizenschaft oder Versuch, Homosexualität zu fördern. Aufklärungsarbeit und HIV-Prävention werden dadurch grenzunmöglich.
Jede "Autoritätsperson" ist verpflichtet, bei sonstiger Strafe homosexuelle Handlungen von denen sie Kenntnis erlangt, binnen 24 Stunden den Behörden zu melden. Autoritätsperson umfasst laut Artikel 1 jede Person, die aufgrund von Wissen und Position Macht hat, inklusive Personen, die religiöse, politische, ökonomische oder soziale Macht besitzen. Der Strafrahmen beträgt drei Jahre.
Bedenklich ist aber auch, dass "Opfer" von Homosexualität vom Gesetz von allen Verbrechen (!) freigesprochen werden, die sie "als direktes Ergebnis ihrer Beteiligung an Homosexualität" begehen. Das geht weit über die Straffreiheit von in Notwehr begangenen Taten hinaus und lädt zum Missbrauch ein.
Das Grundproblem bei dem Gesetzesentwurf ist aber eine unentwirrbare Vermischung von konsensualen und nicht konsensualen gleichgeschlechtlichen Handlungen und von Verstößen gegen die körperliche und geschlechtliche Integrität einer Person mit solchen gegen die öffentliche Moral. Das Gesetz spricht von Tätern und Opfern, bestraft dann aber opferlose Taten, wie das wiederholte "Begehen" von "Homosexualität", genauso schwer wie die Vergewaltigung oder Verführung Minderjähriger. Der Grund dafür dürfte nicht nur in der legistischen Unerfahrenheit des Verfassers liegen (es handelt sich um eine sogenannte "private Bill", also einen Entwurf eines einzelnen Parlamentsabgeordneten), sondern auch daran, dass einvernehmliche homosexuelle Beziehungen einfach jenseits seiner Vorstellungskraft, aber auch jenseits der Vorstellungskraft vieler anderer ugandischer Politiker_innen liegen.
Links: https://docs.google.com/fileview?id=0B7pFotabJnTmYzFiMWJmY2UtYWYxMi00MDY2LWI4NWYtYTVlOWU1OTEzMzk0&hl=en (Text des Entwurfs)
http://www.alertnet.org/thenews/newsdesk/LDE5BM0YB.htm
http://www.boxturtlebulletin.com/2009/12/23/18786
http://www.oikoumene.org/en/resources/documents/general-secretary/messages-and-letters/letter-to-the-uganda-president.html
http://leliorisen.blogspot.com/2009/12/uganda-killing-gays-may-not-be-useful.html
http://lutheransconcerned.blogspot.com/2009/12/lcna-condemns-uganda-anti-homosexuality.html
http://www.boxturtlebulletin.com/2009/12/24/18789
http://www.boxturtlebulletin.com/2009/12/24/18804
http://gayuganda.blogspot.com/2009/12/killing-them-gay-ugandans-may-not-be.html
PS ein BLog-Artikel von heute vormittag: http://newsoutofafrica.wordpress.com/2009/12/25/ugandas-anti-homosexuality-bill/ Eine körperbehinderte junge lesbische Frau die in Afrika studiert und gearbeitet hat, stellt die Verbindung zwischen dem ugandischen Gesetzesentwurf und der Praxis des "corrective rape" - der (oft Gruppen-) Vergewaltigung von Lesben, "damit sie heterosexuell werden" her - mit einem Video von Interviews, die der Guardian in Südafrika gemacht hat. Und mit Links zu weiteren Artikeln.