London - Am vorigen Mittwoch wurden zwei Urteile des britischen Supreme Court veröffentlicht, in denen die fünf Höchstrichter einstimmig festhielten, dass homosexuelle Flüchtlinge nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden dürfen, wenn ihnen dort Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung droht. Der Zwang, die sexuelle Orientierung zu verleugnen, um Verfolgung aus dem Weg zu gehen, verletzt die Persönlichkeitsrechte, so das Gericht.
In beiden Fällen (es ging um zwei schwule Männer aus Kamerun und dem Iran) hatten die Unterinstanzen gemeint, dass sie in ihren Heimatländern keiner Lebensgefahr ausgesetzt wären, wenn sie sich "diskret verhalten" und ihre sexuelle Orientierung verbergen würden. Dies sei ihnen zumutbar. Nein, sagte der Supreme Court und gab den Untergerichten eine Anleitung für die erneute Entscheidung und alle zukünfigten vergleichbaren Asylansuchen mit:
- Es besteht kein Zweifel, dass Homosexuelle von der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt sind, da die Zugeörigkeit zu einer sozialen Gruppe durch eine unveränderbare Eigenschaft ihrer Mitglieder definiert wird.
- Eine homosexuelle Person dazu zu zwingen, so zu tun, als würde ihre sexuelle Orientierung nicht existieren oder dass das typische Verhalten, durch welche sie sich manifestiert, unterdrückt werden kann, bedeutet, ihr das Grundrecht zu verweigern, so zu sein, wie sie ist. Homosexuelle Menschen sind genauso dazu berechtigt, sich mit anderen Menschen ihrer sexuellen Orientierung zu treffen und ihrer Sexualität frei Ausdruck zu verleihen wie heterosexuelle Menschen das sind.
- Das Asylrecht der Flüchlingskonvention gilt für Menschen, die verfolgt werden, darunter versteht man Todesstrafe, Folter oder Gefängnis. Die Verfolgung muss vom Staat ausgehen oder durch den Staat geduldet werden, damit die Flüchtlichngskonvention anwendbar ist.
- Einfache Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder die Geringschätzung durch die Familie oder die Gesellschaft reichen als Asylgrund nicht aus.
- Eines der Grundprinzipien der Konvention ist es, gegen Diskriminierung anzukämpfen. Sie erlaubt es daher nicht, Flüchtlinge in ihre Heimat zurück zu schicken, weil die Verfolgten die Verfolgung durch Verzicht auf Aktivität vermeiden könnten.
- Der vom Berufungsgericht angewandte "reasonable tolerability test" wird daher verworfen.
[2010] UKSC 31, UKSC 2009/0054, HJ (Iran) (FC) (Appellant) v Secretary of State for the Home Department (Respondent) and one other action
[2010] UKSC 31, UKSC 2009/0057, HT (Cameroon) (FC) (Appellant) v Secretary of State for the Home Department (Respondent) and one other action
Die Entscheidungen sind online Verfügbar. (Anmerkung: Der Entscheidungstext ist wörtlich gleich, sie haben nur aus prozeduralen Gründen 2 Aktenzeichen.)
Links: http://www.supremecourt.gov.uk/decided-cases/docs/UKSC_2009_0054_PressSummary.pdf
http://www.supremecourt.gov.uk/decided-cases/docs/UKSC_2009_0054_Judgment.pdf
http://www.supremecourt.gov.uk/decided-cases/docs/UKSC_2009_0057_PressSummary.pdf
http://www.supremecourt.gov.uk/decided-cases/docs/UKSC_2009_0057_Judgment.pdf
http://diestandard.at/1277337597143/Grossbritannien-Homosexuelle-AsylwerberInnen-duerfen-bleiben
http://www.nytimes.com/2010/07/08/world/europe/08briefs-Britain.html
http://www.bbc.co.uk/blogs/seealso/2010/07/daily_view_gay_asylum_ruling.html
http://www.independent.co.uk/news/uk/home-news/why-the-supreme-court-ruled-against-the-deportation-of-gay-asylumseekers-2021227.html
http://www.guardian.co.uk/commentisfree/libertycentral/2010/jul/07/supreme-court-gay-refugees-right-to-asylum
http://www.guardian.co.uk/politics/blog/2010/jul/08/sex-church-cameroon-gay-rights-asylum
http://www.unhcr.ch
http://www.unhcr.ch/rechtsinformationen.html
http://www.ggg.at/index.php?id=62&tx_ttnews[tt_news]=3284&cHash=5d8423521c4e45a872c447b0fa11a626
http://news.scotsman.com/comment/A-number-of-topics-left.6413437.jp