Der Bayerische Landtag hat am 14. Juli 2010 ein neues Dienstrecht für Beamtinnen und Beamte des Freistaates verabschiedet, das die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungs- sowie Laufbahnrecht vorsieht.
Der LSVD begrüßt die Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bayerischen Besoldungs- und Versorgungsrecht. Schwule und lesbische Beamte, die in Eingetragener Lebenspartnerschaft leben, erhalten ab dem 01.01.2011 dieselben Vergünstigungen, die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension. Auch die Kinder in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden voll akzeptiert. Nach dem die Bayerische Staatsregierung zwei Mal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen, sieht der LSVD in dieser Geste der Anerkennung auch ein sehr wichtiges bundespolitisches Signal.
Leider hat die Bayerische Landesregierung die rückwirkende Gleichstellung nicht umgesetzt, obwohl diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geboten ist. Auch mehrere Verwaltungsgerichte haben Eingetragenen Lebenspartnern ab Datum der Verpartnerung dieselben Leistungen zugesprochen wie verheirateten Beamten.
Der LSVD empfiehlt deshalb den Betroffenen, die rückständigen Beträge individuell einzufordern. Die Ansprüche basieren auf der EU-Richtlinie
2000/78/EG (Diskriminierungsverbot in Beschäftigung und Beruf), können seit dem 3.12.2003 eingeklagt werden und sind nicht verjährt. Mustertexte finden sich auf der LSVD-Webseite.
Links: http://www.lsvd.de/903.0.html
http://www.lsvd.de
http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/dienstrecht/
https://www.bayern.landtag.de/cps/rde/xchg/landtag/x/-/www1/17_6147.htm
http://www.tz-online.de/aktuelles/politik-wirtschaft/landtagsopposition-kritik-neuen-beamten-dienstrecht-840613.html