Der Verfassungssenat des Obersten Gerichtshof Costa Ricas hat die Wahlbehörde aufgefordert, ein gleichzeitig mit den Bürgermeisterwahlen im Dezember geplantes Referendum über Eingetragene Partnerschaften (Unión Civil) auszusetzen. Das Referendum sollte es der Bevölkerung ermöglichen, über ein Gesetz abzustimmen, das Eingetragenen Partner_innen bestimmte Rechte, wie Erbrecht, Berücksichtigung bei Pension und Sozialversicherung und die Möglichkeit, gemeinsam einen Kredit aufzunehmen, gibt. Der Gerichtshof folgte der Argumentation des Antragstellers, Esteban Quirós Salazar, dass es nicht zulässig sein kann, eine Mehrheit von 93% über die Menschen- und Bürgerrechte einer Minderheit von 7% abstimmen zu lassen. Er forderte die Wahlbehörde auf, die Vorbereitungen für das Referendum bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren auszusetzen und verlangte vom Vorsitzenden der Wahlbehörde einen Bericht binnen drei Tagen.
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